Physiotherapie

Definition von Physiotherapie

Unter Physiotherapie oder physikalischer Therapie versteht man die gezielte Behandlung physiologischer Funktionsstörungen, beispielsweise von Bewegungsstörungen. Der Begriff Physiotherapie ersetzt seit einigen Jahren die Bezeichnung Krankengymnastik. Ziel der physiotherapeutischen Behandlungen ist es, durch spezielle Techniken Einschränkungen der Körperfunktionen zu vermeiden, zu verbessern oder zu beseitigen.

Die Physiotherapie ist ein natürliches Heilverfahren, das sowohl auf passiven (durch äußere Kräfte, zum Beispiel vom Therapeuten geführten) als auch aktiven (selbständig vom Patienten ausgeführten) Bewegungen basiert. Auf diese Weise können körperliche Fehlentwicklungen korrigiert und Heilungsprozesse unterstützt werden.

Kernziele der Physiotherapie

Oft beeinflussen sich die Zielbereiche wechselseitig.

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Die drei wichtigsten Einsatzbereiche der Physiotherapie sind:

Prävention:
Therapie:
Rehabilitation:

Was kostet eine physiotherapeutische Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen

Die Behandlungspreise sind vertraglich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen geregelt. Interessierte können eine Preisliste bei ihrer Versicherung anfordern.

Gesetzlich Versicherte erhalten vom Arzt eine Verordnung für Heilmittel, für diese Verordnung muss der Patient 10,00 € Verordnungsgebühr und 10% der Behandlungskosten selber zahlen. Diesen Betrag muss die Physiotherapiepraxis stellvertretend für die Kassen einziehen.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist generell möglich, die Anträge hierfür müssen bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt werden.

Private
Krankenkassen

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherern bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen über die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen.
Private Versicherungen ziehen es vor individuelle Vereinbarungen mit den einzelnen Patienten/Kunden abzuschließen, deshalb informieren wir schriftlich vor Beginn einer Behandlungsserie unsere Patienten über die Behandlungskosten. Wir schließen einen Behandlungshonorarvertrag ab.

Für Beihilfe berechtigte Patienten werden Höchstbeträge vom Amt festgelegt, d.h. Behandlungskosten die die Höchstbeträge überschreiten muss der Patient selber tragen.
Die Physiotherapie Praxis ist nicht an die Bedingungen der Beihilfe gebunden.

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Häufig gestellte Fragen

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Die Physiotherapie umfasst aktive und passive Behandlungsmethoden, die Bewegungs- und Funktionsstörungen des Körpers vorbeugen, lindern oder heilen sollen. Ziel ist es, Schmerzen zu reduzieren, Beweglichkeit zu verbessern und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.

Physiotherapie wird häufig eingesetzt bei:

  • Rücken- und Gelenkbeschwerden

  • nach Operationen oder Verletzungen

  • neurologischen Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Multiple Sklerose)

  • Atemwegserkrankungen

  • Sportverletzungen oder Überlastungsschäden

Zuerst erfolgt eine Befunderhebung (Gespräch + Untersuchung). Danach erstellt der Physiotherapeut einen individuellen Behandlungsplan. Die Therapie besteht je nach Bedarf aus aktiven Übungen, manuellen Techniken, physikalischen Anwendungen oder Training.

Bei ärztlicher Verordnung übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 € pro Rezept + 10 % Eigenanteil). Private Kassen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten je nach Tarif.

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