Physiotherapie
Definition von Physiotherapie
Unter Physiotherapie oder physikalischer Therapie versteht man die gezielte Behandlung physiologischer Funktionsstörungen, beispielsweise von Bewegungsstörungen. Der Begriff Physiotherapie ersetzt seit einigen Jahren die Bezeichnung Krankengymnastik. Ziel der physiotherapeutischen Behandlungen ist es, durch spezielle Techniken Einschränkungen der Körperfunktionen zu vermeiden, zu verbessern oder zu beseitigen.
Die Physiotherapie ist ein natürliches Heilverfahren, das sowohl auf passiven (durch äußere Kräfte, zum Beispiel vom Therapeuten geführten) als auch aktiven (selbständig vom Patienten ausgeführten) Bewegungen basiert. Auf diese Weise können körperliche Fehlentwicklungen korrigiert und Heilungsprozesse unterstützt werden.
Kernziele der Physiotherapie

Oft beeinflussen sich die Zielbereiche wechselseitig.
Einsatzbereiche der Physiotherapie
Physiotherapeuten arbeiten insbesondere in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und in Physiotherapiepraxen.
Grundlage für eine physiotherapeutische Behandlung ist die ärztliche Diagnose und die damit verbundene ärztliche Verordnung. Ein besonderes Merkmal der Physiotherapie ist die persönliche Begegnung zwischen Patient und Physiotherapeuten während der Behandlung. Dabei sind nicht nur das theoretische Fachwissen und das praktische Können der Physiotherapeuten entscheidend für den Erfolg. Ausschlaggebend ist auch die aktive und eigenverantwortliche Mitarbeit des Patienten.
Die drei wichtigsten Einsatzbereiche der Physiotherapie sind:
Physiotherapie bei Kindern
Kinder-Physiotherapie umfasst, ebenso wie bei Erwachsenen, das breite Spektrum der Krankengymnastik in verschiedenen Fachbereichen…
Was kostet eine physiotherapeutische Behandlung?
Gesetzliche Krankenkassen
Die Behandlungspreise sind vertraglich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen geregelt. Interessierte können eine Preisliste bei ihrer Versicherung anfordern.
Gesetzlich Versicherte erhalten vom Arzt eine Verordnung für Heilmittel, für diese Verordnung muss der Patient 10,00 € Verordnungsgebühr und 10% der Behandlungskosten selber zahlen. Diesen Betrag muss die Physiotherapiepraxis stellvertretend für die Kassen einziehen.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist generell möglich, die Anträge hierfür müssen bei der jeweiligen Krankenversicherung gestellt werden.
Private Krankenkassen
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Versicherern bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen über die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen.
Private Versicherungen ziehen es vor individuelle Vereinbarungen mit den einzelnen Patienten/Kunden abzuschließen, deshalb informieren wir schriftlich vor Beginn einer Behandlungsserie unsere Patienten über die Behandlungskosten. Wir schließen einen Behandlungshonorarvertrag ab.
Für Beihilfe berechtigte Patienten werden Höchstbeträge vom Amt festgelegt, d.h. Behandlungskosten die die Höchstbeträge überschreiten muss der Patient selber tragen.
Die Physiotherapie Praxis ist nicht an die Bedingungen der Beihilfe gebunden.