Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

Liebe Patienten,

wir sind angehalten in der Praxis die 3 G-Regeln einzuhalten, d.h. wir können nur Patienten, die

  1. Geimpft
  2. Genesen
  3. Getestet

sind, behandeln.

Für alle Personen, also auch für Geimpfte und Genesene, besteht unabhängig von Inzidenzwerten die Pflicht zum Tragen (mindestens) einer medizinischen Maske.

Wir schätzen es, wenn Sie die Impfangebote wahrnehmen.

Ihr Praxis Team